Maßnahmenkatalog

Maßnahmenkatalog zur Schulverfassung und Schulordnung

Damit ein friedlicher und geordneter Schulbetrieb gelingen kann, ist es nötig, dass sich alle Beteiligten an gemeinsame und verlässliche Grundregeln und Werte halten.

Der folgende Maßnahmenkatalog ist für alle verbindlich. Er macht für alle klar, welches Verhalten für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb gefordert und verlangt wird. Gleichzeitig gibt er Sicherheit über die Folgen von Fehlverhalten.

Die aufgezählten Maßnahmen sind je nach Schwere und Häufigkeit angeordnet.

In allen Bereichen ist die Schwere des Vergehens Grundlage dafür, die Hierarchie der Maßnahmen zu überspringen.

Da alle Menschen unterschiedlich sind, ist grundsätzlich jeder Vorfall als Einzelfall zu prüfen, Ursachen und Gründe zu erfragen und dementsprechend zu handeln.

Selbstverständlich ist es jederzeit, wenn nötig, möglich unsere Schulsozialarbeit/JaS einzuschalten.

ARBEITSEINSTELLUNG / ARBEITSVERHALTEN

Fehlendes Unterrichtsmaterial •          Hinweis über den Schulmanager an Eltern

•          Bei auffälliger Häufigkeit: Nacharbeit

•          falls finanzielle Unterstützung nötig ⇒ JaS

keine Hausaufgaben •          Hinweis über den Schulmanager an die Eltern

•          Evtl. Anordnung von Nacharbeit

•          Gespräch mit den Erziehungsberechtigten

•          Beratungslehrkraft, Schulpsychologin ⇒ Schullaufbahnberatung

Unpünktlichkeit •          Ermahnung

•          Hinweis über den Schulmanager an Eltern

•          Zeit nacharbeiten lassen: 5-fach

•          Elterngespräch, Ermittlung der Ursachen

Unterrichtsstörung •          Ermahnung

•          Wiederholte Störung: Auszeit mit Arbeitsauftrag in anderer Klasse

•          Hinweis über den Schulmanager an die Eltern

•          Permanente Störung: Information der Schulleitung, Abholung durch die Eltern

•          Wiederholungstäter: Verweis, Schulausschluss…

Fehlende Entschuldigung nach Krankheit

Gilt nur, wenn nicht über den Schulmanager entschuldigt wird.

•          keine Vorlage nach einer Woche: unentschuldigtes Fehlen

•          Bei auffallender Häufigkeit

Information der Schulleitung, Gespräch mit den Eltern, evtl. Attestpflicht

Auffällig viele Krankheitstage/ständiges Schwänzen/häufiges Fehlen bei Leistungsnachweisen •          ab dem 15. Fehltag ⇒ Elterngespräch

•          Ermittlung der Ursache für häufiges Fehlen

•          evtl. Attestpflicht über Schulleitung

•          weiterhin häufiges Fehlen: Einschalten der Schulpsychologie/Gespräch

•          ab 20 unentschuldigten Fehltagen ⇒ Meldung an das LRA ⇒ Bußgeld

•          extrem viele unentschuldigte Fehltage: Schulzwang beantragen

•          Höchststufe: LRA: Zwangsmittel/Zwangsgeld

Fehlende Rückgabe von Unterlagen •          Hinweis über den Schulmanager an die Eltern

•          Bei auffallender Häufigkeit:  Gespräch mit den Eltern

Sportsachen vergessen •          Abschreiben von Sporttheorie oder Protokoll der Sportstunde

•          Grundschule: Arbeitsblatt: „Turnbeutelvergesser“

•          Kurzreferat über Sportthemen

•          Im Wiederholungsfall: Hinweis über den Schulmanager an die Eltern

•          Bei Notengebung und unentschuldigtem Fehlen: Note 6

SOZIALVERHALTEN

Fehlverhalten/gefährliches Verhalten an der Bushaltestelle oder im Bus •          Ermahnung

•          Benachrichtigung der Schulleitung

•          Im Wiederholungsfall: Abmahnung an die Eltern

•          keine Verhaltensänderung: Ausschluss vom Bustransport für eine Woche

•          bessert sich das Verhalten nicht: Ausschluss vom Bustransport

respektloses Verhalten/

verbale Gewalt

•          Ermahnung

•          aufrichtige Entschuldigung

•          Hinweis/Mitteilung/Verweis (je nach Härtefall)

•          Wiedergutmachung – Sozialer Dienst

körperliche Gewalt •          immer: Verweis/verschärfter Verweis (je nach Härtefall)

•          Elterngespräch

•           bei schwerer körperlicher Gewalt

Anzeige bei Polizei /Meldung beim Amt für Jugend und Familie

•          im Wiederholungsfall: Schulausschluss

PAUSEN / BETREUUNGSZEIT

Aufenthalt im Schulgebäude während der Hofpause

Ausnahme: Schülerpausenaufsicht

•          Ermahnung

•          im Wiederholungsfall: Sozialstunde

Abfall nicht im Mülleimer entsorgt/auf den Boden geworfen/im Schulhaus liegen gelassen •          Ermahnung

•          Übungsarbeit zum Thema „Müll“

•          im Wiederholungsfall: Sozialstunde

Verstoß gegen Pausenregeln •          Ermahnung/Hinweis/Mitteilung/Verweis (je nach Härtefall)

•          evtl. besondere Beaufsichtigung in der Pause

•          Pausenhofverbot ⇒ Pause unter Aufsicht

WEITERES FEHLVERHALTEN

Benutzen des Handys oder anderer technischer, digitaler Geräte auf dem Schulgelände ohne Genehmigung einer Lehrkraft/Aufsichtsperson •          Wegnahme und Deponierung im Sekretariat

•          Beim 1. Mal: Rückgabe nach Schulschluss

•          Mitteilung an die Erziehungsberechtigten

•          Wiederholungstäter: Herausgabe nur an die Erziehungsberechtigten

•          Extreme Häufung: tägliche Abgabe im Büro

•          Schulische Ordnungsmaßnahme

Verletzung von Persönlichkeitsrechten bzw. des Datenschutzes durch Benutzung des Handys/der Smartwatch oder anderer technischer, digitaler Geräte auf dem Schulgelände •          Wegnahme und Deponierung im Sekretariat

•          Informierung der Erziehungsberechtigten

•          ggf. Einschaltung der Polizei/Anzeige

•          verschärfter Verweis

Trinken/Essen im Unterricht •          Entscheidet jede Lehrkraft individuell

•          Im Umgang mit Tablets/PCs: Absolutes Trink- und Essverbot

Verlassen des Schulgeländes ohne Genehmigung während der gesamten Unterrichtszeit •          Benachrichtigung der Eltern

•          evtl. Einschalten der Polizei, wenn Person vermisst

•          Nacharbeit

•          Verweis

Sachbeschädigung am Schulgebäude, der Schuleinrichtung, am Schuleigentum •          Meldung an die Stadt (Anzeige der Stadt Bad Rodach vorbehalten)

•          Mitteilung/ Verweis (je nach Vorfall)

•          Schadensregulierung

•          Sozialstunden

Rauchen auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg, an den Bushaltestellen, im Bus •          Verweis

•          im Wiederholungsfall: Elterngespräch

•          Übungsarbeit zum Thema Gefahren durch Rauchen, Jugendschutz…

•          extreme Häufung: einschalten Suchtberatung

Alkohol-/Drogenkonsum auf dem Schulgelände •          Verweis

•          Gespräch mit den Eltern

•          Gespräch mit Schulsozialarbeit

•          Information Amt für Jugend und Familie, Suchtberatung, Blaues Kreuz

Diebstahl •          Gespräch mit allen Beteiligten (Ursachenforschung)+Schadensersatz

•          Verweis/verschärfter Verweis

•          Anzeige (der Geschädigten/dem Geschädigten vorbehalten)

Beschädigung von Gegenständen der Mitschülerinnen/Mitschüler

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

•          Gespräch mit allen Beteiligten

•          Mitteilung mit der Aufforderung der Wiedergutmachung

•          Schadensregulierung

•          je nach Schwere/Absicht: Verweis

Verhalten, das den Schulfrieden und einen geordneten Schulbetrieb stört •          Meldung an die Schulleitung

•          Meldung an die Jugendsozialarbeiterin der Schule

•          Kontaktaufnahme zum Amt für Jugend und Familie

•          Ausschluss der Schulzeitverlängerung

•          Schulausschluss


Jugendsozialarbeit an Schulen

Jugendsozialarbeit an Schulen

Sehr geehrte Eltern der Mittelschule Bad Rodach,

hiermit möchte ich Ihnen mich und das Hilfsangebot JaS vorstellen:

Mein Name ist Katja Wagner, ich bin Dipl. Sozialpädagogin (FH), und seit dem Schuljahr 2021/2022 mit einer halben Stelle als JaS-Fachkraft an der Mittelschule in Bad Rodach tätig. Angestellt bin ich beim Landkreis Coburg.

(Elternbrief als pdf)

Jugendsozialarbeit an Schulen, kurz JaS, ist ein freiwilliges Angebot der Jugendhilfe, das Mittelschüler*innen, Eltern und Lehrer*innen direkt an der Schule zur Verfügung steht und als Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule gesehen werden kann. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit zu schaffen und somit schnelle und individuelle Hilfe für Kinder und Jugendliche zu leisten, die einen besonderen Bedarf haben.

JaS wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Katja Wagner

Dipl. Soz. Päd. FH

Aufgabenfelder von JaS:

  • Gespräche mit Schüler*innen der Mittelschule über Belastungen in Schule, Freizeit und Familie
  • Beratung von Eltern bei Erziehungsfragen und Problemen
  • Beratung der Lehrer*innen bei Problemen mit einzelnen Schüler*innen oder Gruppen
  • Krisenintervention
  • Unterstützung bei der Integration in die Berufswelt
  • Netzwerkarbeit/ Kooperation mit Jugendarbeit und Vereinen
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte
  • Vermittlung von weiteren Hilfen

Das Unterstützungsangebot der JaS ist freiwillig, kostenfrei, vertraulich und an gemeinsamen Lösungswegen orientiert.

Sie haben die Möglichkeit, mich direkt zu kontaktieren, am besten telefonisch oder per E-Mail. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe dann zeitnah zurück.

Im Rahmen eines Beratungsprozesses können personenbezogene Daten erhoben werden, die nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet werden und die stets vertraulich behandelt werden und der Schweigepflicht unterliegen. Manchmal kann es sinnvoll sein, mit Lehrer*innen, anderen Beratungsangeboten der Schule oder externen Fachkräften zu kooperieren. Voraussetzung hierfür ist Ihr Einverständnis.

Alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Bad Rodach haben grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, sich vertraulich an mich zu wenden und sich beraten zu lassen, sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall bitte ich Sie, sich an mich zu wenden.

Kontakt:

Sie erreichen mich vormittags in meinem Büro an der Schule:

Grund- und Mittelschule Bad Rodach
Am Stiegelein 5, 96476 Bad Rodach
Tel.: 09564  9226 – 60
Tel.: 09561  514 – 2253
E-Mail: katja.wagner@landkreis-coburg.de