Schulordnung
der Grund- und Mittelschule Bad Rodach

Ziel dieser Schulordnung ist es, das Zusammenleben aller Mitglieder der Schulfamilie zu regeln, damit …

  • ein störungsfreier Ablauf des Schultages
  • seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit des Einzelnen
  • pflegliche Behandlung des privaten und schulischen Eigentums ermöglicht werden kann.

Diese Schulordnung hat auf dem gesamten Schulgelände Gültigkeit – auch am Nachmittag.

Allgemeine Hinweise

  • Wir kommen pünktlich zur Schule und sind spätestens um 7:55 Uhr im Klassenzimmer.
  • Die Eingangstür ist ab 8:00 Uhr geschlossen zu halten. Der Zutritt ist nur nach dem Klingeln und Einlass möglich. Bitte keine fremden Personen ohne Anmeldung ins Schulhaus einlassen.
  • Handys, Smartwatches, technische und digitale Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände ab 7:45 Uhr auszuschalten. Eine Benutzung z.B. für schulische Zwecke kann durch die Lehrkraft/Aufsichtsperson gestattet werden.
  • In den Toiletten achtet man aus gegenseitigem Respekt auf Sauberkeit und hält sich nicht unnötig lange auf.
  • Fremde Personen dürfen den gesamten Schulbereich ohne Anlass, Auftrag oder Erlaubnis nicht betreten.
  • Alle Unterrichtsversäumnisse (auch bei Nachmittagsunterricht) sind der Schule noch vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen (Schulmanager, Telefon, Anrufbeantworter).

SCHULWEG

  • An allen Bushaltestellen und auf dem Schulweg ist äußerste Rücksichtnahme notwendig-nicht drängeln, schubsen, stoßen…
  • Ältere Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich Rücksicht auf jüngere Kinder und helfen, wenn nötig.
  • Verkehrsregeln sind selbstverständlich zu beachten.
  • Umwege sind aus Versicherungsgründen zu vermeiden.
  • Im Bus verhalten sich alle anständig-kein Sachen herumwerfen, keine Verschmutzungen, nicht unnötig herumlaufen, keine Beleidigungen, angemessene Lautstärke…
  • Den Anweisungen der Aufsichten, des Busfahrers und der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen ist Folge zu leisten.
  • Alle Zweiräder sind im Fahrradunterstand abzustellen und zu sichern. Hier wird für Beschädigungen und Verlust keine Haftung übernommen.
  • Auf die Verkehrssicherheit der Zweiräder ist zu achten.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist die Nutzung von Skateboards, Inline-Skates, Kickboards, Rollern… nicht erwünscht. Fahrräder sollen auf dem Schulgelände geschoben werden.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten des Lehrerparkplatzes für Schülerinnen und Schüler verboten.

WÄHREND DER UNTERRICHTSZEIT

  • Es liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, das Essen, Trinken und Kauen von Kaugummi während des Unterrichts zu gestatten.
  • Ohne Absprache mit der Lehrkraft / Aufsicht darf der Unterricht nicht verlassen werden.
  • Unterrichtsräume dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder durch die ausdrückliche Genehmigung einer solchen betreten werden. Die fachraumspezifischen Regelungen sind zu beachten.
  • Störende, unterrichtsfremde sowie gefährliche Gegenstände werden dem Besitzer/der Besitzerin abgenommen und nur den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.
  • Wir vermeiden es, wenn möglich, während der Unterrichtszeit auf die Toilette zu gehen.
  • Klassen- und Gesprächsregelungen sind einzuhalten.

WÄHREND DER PAUSE

  • Zu Beginn und am Ende der Pause steht den Schülerinnen und Schülern die untere Toilette zur Verfügung.
  • In den Toiletten achtet man aus gegenseitigem Respekt auf Sauberkeit und hält sich nicht unnötig lange auf.
  • Der Gang im Verwaltungstrakt wird von den Schülerinnen und Schülern nur mit triftigem Grund betreten.
  • Außerdem halten sie sich aus Sicherheitsgründen nicht in den Gängen, den Treppenhäusern und dem Kellergeschoss auf.
  • Die Pausen finden für alle Schülerinnen und Schüler in der Regel auf dem Pausenhof statt.
  • Nach dem Einkauf beim Pausenverkauf ist das Schulhaus umgehend wieder zu verlassen.
  • Die Aufsicht führenden Lehrkräfte positionieren sich auf dem Pausengelände so, dass alle Bereiche dessen beobachtet werden können.
  • Den Anweisungen der Schülerpausenaufsicht im Innenbereich der Schule ist Folge zu leisten.
  • Bei Nässe können die Klettergeräte aus Sicherheitsgründen nicht benutzt werden.
  • Das Fußballspielen mit einem Lederball ist nur auf dem hinteren Rasenplatz erlaubt, im vorderen Pausenbereich ist ein Softfußball zu verwenden.
  • Ebenso ist das Schneeballwerfen und Herumwerfen von Gegenständen wegen der hohen Verletzungsgefahr verboten.
  • Das Schulgelände ist sauber zu halten. Müll ist in die entsprechenden Abfalleimer zu werfen. Spucken ist zu unterlassen.
  • Lebensmittel, die nicht gegessen werden, werden nicht weggeworfen.
  • Rauchen, Alkohol und sonstige Suchtmittel sind strengstens untersagt!
  • Bei ungünstiger Witterung wird die Pause in das Schulgebäude verlagert.
    •  Grundschule: Zimmerpause;
    •  Mittelschule: Pause in der Aula
  • Der erste Pausengong um 9:47 Uhr kündigt das Ende der Pause an. Zu diesem Zeitpunkt beginnen die Schülerinnen und Schüler mit dem Aufräumen und suchen eventuell noch die Toiletten auf.
  • Nach dem zweiten Gong begeben sich alle Mittelschülerinnen und Mittelschüler mit ihren Lehrkräften in die entsprechenden Räume. Die Grundschulkinder werden auf dem Pausenhof abgeholt.

NACH DEM UNTERRICHT

  • Nach Unterrichtende verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.

Ausnahme:

      • Mittagsbetreuungskinder,
      • OGS-Schülerinnen und Schüler,
      • Kinder, die vor dem Nachmittagsunterricht beaufsichtigt werden müssen
      • Schülerinnen und Schüler, die die Mittagsbetreuung oder die Offene Ganztagsschule besuchen, gehen nach Unterrichtsschluss um 11:20 Uhr in die Pause und anschließend in die Betreuungsräume.
      • Busschülerinnen und Busschüler gehen zügig und ohne Umwege zur Bushaltestelle.

Wir sind uns bewusst, dass sich in einer Schule nur dann alle wohlfühlen können, wenn sich diese mit Respekt, Toleranz und Empathie begegnen.

Auch ist klar, dass sich in dieser Schulordnung nicht alles regeln und abbilden lässt, da Menschen alle unterschiedlich sind und unterschiedlich handeln.

Die Einhaltung gewisser Grundregeln ist allerdings in jeder Gemeinschaft und Gesellschaft nötig, damit diese friedlich bestehen kann.

Verstöße gegen die gemeinsamen Verhaltensregeln werden je nach Anlass und Schweregrad individuell nach dem festgelegten Maßnahmenkatalog geahndet.