Schulverfassung

für die Grund- und Mittelschule Bad Rodach

 

1. Präambel

Wir, Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer und Angestellte der Schule sowie Eltern, betrachten uns als Gemeinschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Schulalltag frei ist von jeder Form körperlicher und seelischer Belästigung und Gewalt. Dies betrachten wir als Grundlage für eine freie Entfaltung der Persönlichkeit und erfolgreiches Lernen. Dafür halten wir folgende Grundsätze ein: Wir gehen höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um und schaffen auf diese Weise eine angenehme Atmosphäre in der Schule. Wir äußern unterschiedliche Meinungen offen, direkt und nicht verletzend und besprechen diese fair mit allen Beteiligten. Sollten trotzdem Uneinigkeit und Streit bleiben, regeln wir dies mit Hilfe von Lehrern, Verbindungslehrer, evtl. Streitschlichtern. Wir erkennen an, dass jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft das Recht auf einen ungestörten Unterricht hat und leisten unseren Beitrag zum guten Funktionieren des Schulalltags. Wir behandeln die Einrichtungen unserer Schule innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes sowie fremdes Eigentum sorgfältig und pfleglich. Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich sind wir alle mitverantwortlich. Wir respektieren unsere vereinbarten Regeln und halten unsere gegebenen Versprechen und Zusagen ein. Wir stehen für unser Reden und Handeln ein, übernehmen die Verantwortung dafür und tragen die entsprechenden Folgen.

 

2. Schulhausordnung der Grund- und Mittelschule Bad Rodach

2. 1 Grundsätzliches vor, während und nach dem Unterricht

  • Wir kommen pünktlich zur Schule, jedoch nicht vor 7:30 Uhr (Ausnahme: Buskinder). Aufenthaltsort für alle Schüler ist die Pausenhalle. Von 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr kann auch das Pausengelände bis zur Grenze Hartplatz genutzt werden. Danach werden die Schüler von ihrer Lehrkraft in der Pausenhalle abgeholt.
  • Schüler, die die Mittagsbetreuung oder die Offene Ganztagsschule besuchen, gehen nach Unterrichtsende, frühestens nach der kleinen Pause in die Betreuungsräume.
  • Nach Unterrichtsende 13 Uhr verlassen alle Schüler wegen fehlender Aufsicht in der Mittagspause das Schulgelände. Das gilt auch für Unterrichtsende 11.20 Uhr. Ausnahmen: Schüler der Offenen Ganztagesschule und Mittagsbetreuung. Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindebereich mit Unterrichtsende 13 Uhr und Nachmittagsunterricht werden in der Schule beaufsichtigt.

 

2. 2 Während der Unterrichtszeit

  • Kaugummi kauen ist während des Unterrichts verboten.
  • Essen und Trinken während des Unterrichts liegen im Ermessen der Lehrkraft.
  • In den Fachräumen sind Essen und Trinken generell verboten.
  • Ohne triftigen Grund (Entscheidungssache der Lehrkraft) darf der Unterricht nicht verlassen werden.
  • Das Betreten der Unterrichtsräume ist Schülern nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder durch die ausdrückliche Genehmigung einer solchen gestattet.
  • Die aushängenden Ordnungen der Fachräume sind zu beachten.
  • Störende unterrichtsfremde sowie gefährliche Gegenstände werden den Schüler abgenommen und nur den Eltern wieder ausgehändigt.

 

2. 3 Während der Pausen

  • Zu Beginn und am Ende der Pause steht den Schülern die untere Toilette zur Verfügung. In den Toiletten achtet man auf Sauberkeit und hält sich nicht unnötig lange auf.
  • Schülern ist ohne zwingenden Grund der Aufenthalt im Gang zum Lehrerzimmer untersagt.
  • Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt in den Gängen, im Treppenhaus und im Kellergeschoss, auch im Bereich der OGS und Mittagsbetreuung, während der Pausen nicht erlaubt. Die Betreuung beginnt um 11.30 Uhr.
  • Die Pausen finden für alle Schüler auf dem dafür vorgesehenen Gelände in der Regel draußen statt. Bei ungünstiger Witterung können die Kinder und Jugendlichen auch in der Pausenhalle bleiben. Die Entscheidung darüber treffen die Aufsicht führenden Lehrkräfte und teilen dies durch ein Zeichen mit.
  • Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Möglichkeiten für Pausenbetätigungen bieten die ausgewiesenen Spielbereiche, der Hartplatz und der Sportplatz.
  • Die für den Sportunterricht bestimmte Kunststofflaufbahn im nördlichen Bereich des Schulgeländes gehört nicht zum Pausenhof und darf nicht betreten werden.
  • Der erste Pausengong um 9:47 Uhr kündigt das Ende der großen Pause an (Zeit zum Aufräumen, Toilettengang, Spielsachen einsammeln,…). Nach dem zweiten Gong begeben sich die Schüler mit ihren Lehrkräften in die entsprechenden Räume.
  • Rauchen, Alkohol und sonstige Suchtmittel sind strengstens untersagt!
  • Schneeballwerfen ist verboten!
  • Die Grünanlagen sind keine Spielplätze.
  • Die Klettergeräte dürfen bei Nässe nicht benutzt werden.
  • Die Rutsche darf von einem Schüler nur vorwärts sitzend und allein benutzt werden. Die nachfolgenden Kinder müssen warten, bis der Vorgänger das Gerät sicher verlassen hat.

 

2. 4 Besondere Hinweise

  • Fremden Personen sind das Betreten und der Aufenthalt im gesamten Schulbereich ohne Anlass, Auftrag oder Erlaubnis untersagt.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten des Lehrerparkplatzes für alle Schüler verboten.
  • Grundsätzlich ist ein vorzeitiges Verlassen des Schulgrundstücks aus versicherungstechnischen Gründen unzulässig.

 

2. 5 Versäumnisse

  • Alle Unterrichtsversäumnisse (auch bei Nachmittagsunterricht) sind der Schule noch vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest müssen nachgereicht werden.

 

2. 6 Fahrschüler

  • An den Bushaltestellen ist äußerste Rücksichtnahme notwendig!
  • An den Haltestellen vor der Schule führt der Hausmeister die Aufsicht.
  • In den Schulbussen haben der Fahrer und die Schülerlotsen Weisungsbefugnis; ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Zugang zur Fahrradhalle haben nur Fahrrad- oder Mofafahrer, die ihre Fahrzeuge dort ordentlich abstellen. Der Zugang ist der schmale Weg zwischen der Hausmeisterwohnung und dem Lehrerparkplatz. Grundsätzlich wird das Zweirad auf dem Schulgelände geschoben. Grundschüler sollten nur mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie eine bestandene Fahrradprüfung vorweisen können.

 

Diese Hausordnung gilt in den wesentlichen Punkten gleichermaßen auch bei genehmigten Fremdbelegungen der Schulräume und -anlagen durch Volkshoch- und Musikschule sowie durch Vereine, Verbände, Firmen oder sonstige Nutzer.

 

3. Maßnahmenkatalog

  • Generell gilt: Grundsätzlich steht das pädagogische Gespräch mit den Betroffenen an erster Stelle!
  • Die betroffene Lehrkraft entscheidet und handelt!
  • In Zweifelsfällen findet eine Abklärung mit dem Klassenlehrer statt. Kommt es dabei zu keiner Einigung über die zu ergreifende Maßnahme, entscheidet der Schulleiter.
  • Jede Lehrkraft ist an die Rahmenbedingungen des Maßnahmenkatalogs gebunden. Der pädagogische Ermessensspielraum liegt im Detail.
  • Eine „Zusatzarbeit" sollte nach Art und Umfang angemessen sein!

 

Maßnahmen bei ordnungswidrigem Verhalten:

  • Prinzipiell wird Wert auf Entschuldigung und Wiedergutmachung gelegt!

 

3. 1 Abfall liegen lassen

  • Zimmerdienst
  • Hofdienst

 

3. 2 Sportsachen vergessen

  • Zusatzarbeit: Sportinhaltliches Thema schriftlich in OGS oder anderer Klasse bearbeiten
  • bei mehrfacher Wiederholung: Mitteilung

 

3. 3 Benutzung eines Handys

  • Gerät abnehmen
  • Mitteilung und Rückgabe an die Eltern durch Schulleitung

 

3. 4 Beschädigung fremden Eigentums

  • Mitteilung an die Eltern
  • Schadensregulierung: Bezahlen/Haftpflicht
  • in schweren Fällen bei nachgewiesener Mutwilligkeit: Ordnungsmaßnahme durch die Schule

 

3. 5 Diebstahl

  • Schadensregulierung
  • Ordnungsmaßnahme durch die Schule

 

3. 6 Die Anweisungen der Aufsichtspersonen nicht befolgen

  • Zusatzarbeit
  • Mitteilung
  • Verweis

 

3. 7 Rauchen

  • Abnahme der Zigaretten
  • Mitteilung an die Eltern
  • nach Möglichkeit: Säubern des Grundstücks (alternativ: ein anderer sozialer Dienst)
  • bei Wiederholung: verschärfte Maßnahme: (z.B. Elterngespräch oder Verweis)

 

3. 8 Mutwilliges Auslösen des Feueralarms

  • Zusatzarbeit
  • eventueller Feuerwehreinsatz: Kostenübernahme durch die Eltern
  • im Wiederholungsfall Ordnungsmaßnahme durch die Schule

 

3. 9 Entzug der Aufsichtspflicht durch

 

a) unerlaubtes Fernbleiben während der Unterrichtszeit:

  • Zusatzarbeit/Nacharbeit

 

b) Aufenthalt in verbotenen Zonen des Schulgebäudes u. -geländes:

  • Zusatzarbeit

 

c) unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes (auch bei der Nachmittagsbetreuung):

  • Sofortige Benachrichtigung der Eltern - evtl. Einschalten der Polizei
  • Ordnungsmaßnahme durch die Schulleitung

 

d) Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht

  • Anruf
  • evtl. Einschalten der Polizei
  • Nachholtermin
  • schulische Ordnungsmaßnahme

 

3. 10 Verbale Gewalt oder Mobbing

  • Pädagogisches Gespräch mit den Beteiligten
  • Abgestufter Maßnahmenkatalog: (Entscheidung nach Sachlage!)
  • Pausenausschluss
  • Streitprotokoll erstellen (Lehrer/Sozialpädagoge)
  • Soziale Wiedergutmachungsmaßnahmen ( „Täter - Opfer - Ausgleich'' )
  • Einbeziehung der Eltern
  • schulische Ordnungsmaßnahme

 

3. 11 Körperliche Gewalt

  • Pädagogisches Gespräch mit den Beteiligten
  • Abgestufter Maßnahmenkatalog: (Entscheidung nach Sachlage!)
  • Pausenausschluss
  • Streitprotokoll erstellen (Lehrer/Sozialpädagoge)
  • Soziale Wiedergutmachungsmaßnahmen ( „Täter - Opfer - Ausgleich'' )
  • Einbeziehung der Eltern
  • Schulische Ordnungsmaßnahme
  • in schweren Fällen: möglicherweise Anzeige und Ordnungsmaßnahme durch die Schule

 

Diese Schulverfassung der Grund- und Mittelschule Bad Rodach wurde von der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat der Grundschule, dem Elternbeirat der Mittelschule sowie dem Schulforum und der Stadt Bad Rodach erarbeitet und im Oktober 2011 beschlossen.

 

Bad Rodach, 6. Oktober 2011

 

gez. Jänsch, Schulleitung

gez. Schlönvoigt, Schulforum

gez. Brettschneider, Elternbeirat der Mittelschule

gez. Brettschneider, Elternbeirat der Grundschule

gez. Strobel, Stadt Bad Rodach